Hotelbewertungsportale sind grundsätzlich zulässig, weil auch die anonyme Bewertung durch einen Dritten Bestandteil der Meinungsäusserungsfreiheit ist. Damit haben Hotels gegenüber Hotelbewertungsportal keinen generellen Anspruch darauf in einem Portal nicht zu erscheinen. Es bleibt aber der Anspruch zur Beseitigung negativer Einträge.
Für Deutschland siehe: OLG Hamburg, Urteil vom 18.01.2012 - 5 U 51/11
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